Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Mataono

Zuletzt aktualisiert am 04.03.2022 (Version 1.1)

§ 1 Allgemeines

(1) Die Mataono GmbH bietet mit Mataono eine Software zur Unterstützung von Verkaufs- und Beratungsgesprächen an. Das Produkt ist webbasiert und kann sowohl während eines persönlichen Vertriebsgesprächs zwischen dem Kundenberater und dem Kunden als auch auf Distanz eingesetzt werden. Die einzelnen Funktionsbereiche sind modular aufgebaut.

(2) Die folgenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“), welche in der aktuellen Fassung unter www.mataono.com abrufbar sind, gelten im Rahmen des Vertragsverhältnisses (sämtliche jeweils geltenden Vertragsbestimmungen nachfolgend gesamtheitlich “Nutzungsvertrag”) zwischen Endnutzern, heißt registrierten Unternehmen oder natürlichen Personen (nachfolgend „Nutzer“) und der Mataono GmbH, Kraftwerk Mitte 7, 01067 Dresden, (nachfolgend „Mataono GmbH“).

§ 2 Definitionen

  • (Lizenzierte) Software: Die unter der Bezeichnung „Mataono“ sowie ggf. darauf aufbauende oder funktional verbundene, durch die Mataono GmbH angebotene, web-basierte Software
  • Serverhardware: Hardware, auf der die lizenzierte Software betrieben wird.
  • Systemsoftware: Die zum Betrieb der lizenzierten Software notwendige Server-Software außer der lizenzierten Software selbst.
  • Modul: Jede einzelne Ansicht der lizenzierten Software ist ein Modul.

§ 3 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die unentgeltliche oder entgeltliche Gewährung der Nutzung der Software "Mataono" durch Zugriff auf das Rechenzentrum der Mataono GmbH über das Internet für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Mataono GmbH stellt die Plattform so bereit, wie diese bei Registrierung des Nutzers verfügbar gewesen ist („as is“). Die Plattform ermöglicht es den Nutzern, Kunden und Termine anzulegen, Beratungen durchzuführen sowie diese auszuwerten und zu dokumentieren. Ferner können Besprechungsunterlagen auf die Plattform geladen werden und Informationen erhoben werden.

(2) Mataono GmbH behält sich das Recht vor, die Plattform jederzeit fortzuentwickeln und im Zuge dessen Features hinzuzufügen oder zu entfernen sowie nach eigenem billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers ganz oder teilweise zu ändern oder dauerhaft oder vorübergehend einzustellen, sofern hierdurch wesentliche Vertragspflichten von Mataono GmbH aus dem Vertragsverhältnis nicht beeinträchtigt werden und dies den Nutzern zumutbar ist; das Verfahren nach § 8 gilt hierfür entsprechend. Mataono GmbH behält sich vor, bestimmte Bereiche, Features oder Leistungen in Zukunft kostenpflichtig anzubieten. Für diesen Fall wird auf die zukünftige Kostenpflichtigkeit jeweils gesondert hingewiesen.

(3) Mataono GmbH bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Plattform. Jedoch können durch technische Störungen (wie z.B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten. Mataono GmbH stellt die Plattform mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel bereit. Die Verfügbarkeit berechnet sich dabei abzüglich der auf notwendige Wartungszeiten entfallenden Zeiträume. Während der Wartungsarbeiten steht die Plattform nicht zur Verfügung. Im Übrigen besteht ein Anspruch auf die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Inhalte nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bei Mataono GmbH.

(4) Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Mataono GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(5) Mataono GmbH behält sich Änderungen dieser Nutzungsbedingungen ausdrücklich vor. Änderungen werden wirksam, wenn der Nutzer die Änderungen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und Mataono GmbH den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf dieses Widerspruchsrecht und die hierfür geltende Frist hingewiesen hat. Widerspricht der Nutzer der Änderung in Textform, gelten die früheren Nutzungsbedingungen weiter. Mataono GmbH ist in diesem Fall zur Kündigung des Vertragsverhältnisses innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs berechtigt. Von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen sind solche Änderungen, die sich auf eine Verpflichtung einer der Parteien bezieht, deren Erfüllung die Nutzung von Mataono überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung, das Unternehmen regelmäßig vertraut oder vertrauen darf („wesentliche Vertragspflicht“).

(6) Die Mataono GmbH stellt dem Nutzer die Nutzung der Software am Routerausgang des jeweiligen Rechenzentrums der Mataono GmbH („Übergabepunkt“) zur Verfügung. Die Software verbleibt jederzeit auf dem Server der Mataono GmbH. Die Mataono GmbH schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergangspunkt und den IT-Systemen des Nutzers. Es obliegt dem Nutzer, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen.

(7) Die Mataono GmbH treffen keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Nutzer verantwortlich.

§ 5 Beginn des Nutzungsverhältnisses und Verfügbarkeit der Software

(1)  Der Vertrag tritt mit der Registrierung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Die im Registrierungsformular abgefragten Daten sind korrekt, vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben und aktuell zu halten. Vor Absenden des Registrierungsformulars bestätigt der Nutzer, die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.

(2) Zur Verifizierung der gemachten Angaben übersendet die Mataono GmbH dem Nutzer eine Bestätigungsmail im Wege des sog. Double-Opt-In-Verfahrens. Die bei dem Anmeldevorgang über das Registrierungsformular übermittelten Daten werden von der Mataono GmbH auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Besteht aus Sicht der Mataono GmbH ein begründeter Verdacht des Missbrauchs, bspw. dass die per Registrierungsformular übermittelten Daten unzutreffend oder nicht wahrheitsgemäß sind, so lehnt die Mataono GmbH die Freischaltung des Nutzerprofils ab. Sind die Angaben aus Sicht der Mataono GmbH korrekt und bestehen aus Sicht der Mataono GmbH keine sonstigen Bedenken, schaltet die Mataono GmbH das Nutzerprofil frei und sendet eine Bestätigungsmail mit einem Aktivierungslink an die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers. Mit einem Klick auf den Aktivierungslink nimmt der Nutzer das Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages an. Nach Freischaltung kann das Nutzerprofil individualisiert werden. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags oder die Freischaltung eines Nutzerprofils wird hierdurch nicht begründet.

(3) Die Nutzungsüberlassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit, wenn diese von Dritten abhängt und diese die Nichtverfügbarkeit verursachen.

§ 6 Rechte und Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist für die Geheimhaltung der Anmeldedaten selbst verantwortlich. Benutzername und Passwort für den Zugang sind derart geheim zu halten, dass eine Kenntnisnahme durch Unbefugte oder Dritte ausgeschlossen ist. Die Zugangsdaten dürfen nur an den jeweils zugangsberechtigten Mitarbeiter weitergegeben werden, welcher entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten ist. Ist dem Nutzer ein Missbrauch der Anmeldedaten bekannt geworden, besteht die Möglichkeit oder droht ein solcher Missbrauch, hat der Nutzer Mataono GmbH unverzüglich hierüber zu informieren. Für eine missbräuchliche Nutzung der Anmeldedaten haftet der Nutzer; dies gilt nicht, wenn der Nutzer die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten hat.

(2) Der Nutzer ist für die eingestellten Inhalte selbst verantwortlich und hat sicherzustellen, dass beim Erstellen und während des Betriebs des Nutzerprofils sowie bei der Durchführung von Beratungen die jeweils geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften beachtet werden. Der Nutzer darf insbesondere keine Daten oder Inhalte, wie beispielsweise Texte, Bilder, Logos, usw. einstellen bzw. einstellen lassen, die gegen geltendes Recht verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Es dürfen keine Dateien oder Inhalte mit Gewaltdarstellungen, pornografischen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonstigen rechtswidrigen Inhalten oder Darstellungen hochgeladen und/oder öffentlich zugänglich oder zum Inhalt der über die Plattform erfolgenden Kommunikation gemacht werden. Weiter ist es untersagt, Dateien oder Inhalte hochzuladen, auf denen ausschließlich oder teilweise fremde Firmen-, Marken oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen dargestellt werden, sofern der Nutzer nicht über entsprechende Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte verfügt.

(3) Der Nutzer hat in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass bei der Nutzung der Plattform und insbesondere bei der Auswertung und Analyse von personenbezogenen Daten die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen nach Maßgabe von § 17. Der Nutzer ist für die Erstellung und Rechtskonformität der Inhalte allein verantwortlich.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mataono GmbH

(1) Die Mataono GmbH versteht sich als technischer Software- und Plattform-Dienstleister, um Beratungen effizienter und empathischer zu gestalten. Entsprechend des Nutzungsvertrages erfüllt die Mataono GmbH die eigenen Hauptleistungspflichten gegenüber den Nutzern mit Bereitstellung der Plattform mit den jeweils verfügbaren Funktionalitäten nach Maßgabe von § 4 mit Erbringung der jeweils gebuchten bzw. vereinbarten Module. Die Mataono GmbH erteilt weder Weisungen noch erstellt die Mataono GmbH Content, noch ist die Mataono GmbH in anderer Weise in den Beratungs- oder Verkaufsprozess involviert. Ein Erfolg ist somit nicht geschuldet.

(2) Die Mataono GmbH ist nicht dazu verpflichtet, die über die Plattform geladenen oder übermittelten Informationen und Inhalte proaktiv zu überwachen oder deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Dennoch behält sich die Mataono GmbH das Recht vor, die auf die Plattform geladenen Informationen stichprobenweise auf Rechtskonformität hin zu überprüfen. Bei begründetem Verdacht von Verstößen kann die Mataono GmbH die in §7 bestimmten Maßnahmen ergreifen.

(3) Die Mataono GmbH kann nach billigem Ermessen unter Beachtung der Interessen des Nutzers eine oder mehrere Sanktionen gegen den Nutzer verhängen, wenn er schuldhaft gegen diese Nutzungsbedingungen oder anwendbares Recht verstoßen hat. Die Schwere der Sanktionen hat sich nach der Schwere der Zuwiderhandlung des Nutzers zu richten. Die Sanktion bleibt so lange bestehen, bis die sanktionierte Handlung von dem Nutzer abgestellt und eine etwaige Wiederholungsgefahr ausgeräumt ist. Als Sanktionen kommen insbesondere in Betracht: (i) die Deaktivierung oder Sperrung einzelner Zusatzleistungen oder Inhalte (ii) die Löschung der von dem Nutzer eingestellten Inhalte, (iii) die vollständige Sperrung des Zugangs zur Plattform einschließlich des Nutzerprofils sowie (iv) die Löschung des Accounts des Nutzers bzw. die Kündigung des Nutzungsvertrags. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch die Mataono GmbH nach § 9 Abs. 5 bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Geltendmachung weitergehender Ansprüche.

§ 8 Preis

Die Mataono GmbH bietet den Nutzern die Plattform derzeit kostenlos an. Das Plattformangebot sowie einzelne Dienstleistungen der Mataono GmbH, die über die Plattform bereitgestellt werden, können in Zukunft kostenpflichtig sein. Hierauf wird der Nutzer spätestens vor der erstmaligen Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Zusatzleistung hingewiesen. Vor der erstmaligen Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Zusatzleistung muss der Nutzer bestätigen, über deren Kostenpflichtigkeit sowie die Höhe der Kosten informiert worden und mit der kostenpflichtigen Inanspruchnahme der Zusatzleistung einverstanden zu sein.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten

(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt. Die Kündigung kann durch eine entsprechende eindeutig als “Kündigung” betitelte Mail an info@mataono.com erfolgen.  Das Nutzerprofil kann jederzeit auf der Webseite gelöscht werden.

(2) Eine Kündigung des gesamten Vertrages bedeutet ebenfalls die Kündigung aller mit dem Vertrag zusammenhängenden und vom Nutzer bei der Mataono GmbH gebuchten Module.

(3) Mit Löschung des Nutzerprofils werden alle auf der Plattform befindlichen Daten und das Nutzerprofil deaktiviert sowie sämtliche erhaltene Analysen und Dokumentationen und im Nutzerprofil hinterlegten Daten unwiderruflich gelöscht. Ausgenommen hiervon sind solche Daten, die den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterfallen oder deren weitere Verarbeitung für die Mataono GmbH zur Erfüllung von Vertragspflichten erforderlich sind.

(4) Der Nutzungsvertrag kann von der Mataono GmbH mit einer Frist von einem (1) Monat jederzeit in Textform (E-Mail) gekündigt werden.

(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der die Mataono GmbH zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer schuldhaft gegen § 6, § 17 oder die wesentlichen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt. Die Mataono GmbH behält sich zudem das Recht vor, den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn es beim Nutzer einen Kontrollwechsel gibt, welcher dazu führt, dass faktisch die Mehrheit der Stimmrechte einem Dritten übertragen werden und daher die Willensbildung der Gesellschaftsorgane direkt durch diesen Dritten bestimmt werden kann.

§10 Eigenwerbung

Die Mataono GmbH ist berechtigt, den Nutzer unter Verwendung seiner Firma und seines Logos zum Zweck der Eigenwerbung in seinem Portfolio (Websites, Social Media, Drucksachen) zu führen.

§ 11 Gewährleistung

(1) Die Software der Mataono GmbH wird sorgfältig entwickelt und überprüft. Nach dem Stand der Technik ist es anerkanntermaßen nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen möglichen Systemkonstellationen fehlerfrei läuft. Sollte die bestellte Software für den Nutzer offensichtliche Mängel aufweisen (bspw., aber nicht ausschließlich, inhaltliche Fehler, grafische Fehler, Herstellungsfehler oder eine Nichterfüllung des vereinbarten Nutzungszwecks), so kann er dies der Mataono GmbH mitteilen.

(2) Die Mataono GmbH ist berechtigt, einen evtl. auftretenden Fehler zu umgehen oder nicht zu korrigieren, wenn dieser selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und dadurch die Nutzung der Software nicht erheblich beeinträchtigt ist.

(3) Die Mataono GmbH gewährleistet, dass die Software den aktuellen Leistungsumfang nach §4 sowie über den gesamten Nutzungszeitraum hinweg zu dem vereinbarten oder zu erwartenden Nutzungszweck nutzbar ist, soweit dies für die Mataono GmbH möglich ist.

§ 12 Haftung

(1) Beide Parteien haften gegenüber der jeweils anderen Partei für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung eines abgegebenen Garantieversprechens unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorgaben.

(2) Der Nutzer haftet im Falle der Verletzung von Schutzrechten Dritter gemäß § 11 oder Geschäftsgeheimnissen gemäß § 14 unbeschränkt, einschließlich der Haftung für Mängelfolgeschäden, nach den gesetzlichen Vorgaben.

(3) Im Übrigen haften die Parteien für leicht fahrlässig verursachte Schäden lediglich im Fall der Verletzung einer Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht auf deren Erfüllung die jeweils andere Partei vertrauen durfte. In diesem Fall ist die Haftung und der Höhe nach auf die Summe des Gesamtauftragsbudgets beschränkt.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Inkrafttreten des Vertrags bereits vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

(5) Vorstehende Haftungsregelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Organe, Vertreter und Angestellten der Parteien.

(6) Der Nutzer ist verpflichtet, vor der Inbetriebnahme oder Anwendung der Software und anschließend regelmäßig, insbesondere bevor eine Änderung seiner eigenen Hard- oder Softwareumgebung vorgenommen wird, jegliche Daten zu sichern. Soweit den Nutzer ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten oder durch von ihm oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Softwareproduktes trifft, haftet die Mataono GmbH nicht.

§ 13 Schutzrechtsverletzungen

(1) Macht ein Dritter gegenüber dem Nutzer Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die durch die Mataono GmbH lizenzierte Software gegenüber dem Nutzer geltend und wird die Nutzung der lizenzierten Software hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet die Mataono GmbH wie folgt:

  • Die Mataono GmbH wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die lizenzierte Software so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzt, oder aber im Wesentlichen den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Nutzer zumutbarer Weise entspricht, oder
  • den Nutzer von Lizenzgebühren für die Nutzung der lizenzierten Software gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies der Mataono GmbH zu angemessenen Bedingungen nicht, wird die Mataono GmbH dies dem Nutzer mitteilen und ihm die Nutzung ab einem bestimmten Zeitpunkt untersagen. Die Mataono GmbH hat sodann die vom Nutzer entrichtete Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzuerstatten.

(2) Voraussetzungen für die Haftung der Mataono GmbH in diesem Zusammenhang sind, dass der Nutzer die Mataono GmbH von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, entweder der Mataono GmbH überlässt oder nur im Einvernehmen mit der Mataono GmbH führt. Die dem Nutzer durch die Rechtsverteidigung entstandenen angemessenen und notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der Mataono GmbH.

(3) Stellt der Nutzer die Nutzung der lizenzierten Software aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.

(4) Soweit der Nutzer die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen die Mataono GmbH ausgeschlossen.

(5) Für Pflichtverletzungen des Nutzers, insbesondere bei Verletzung fremder Marken, Urheber- und Namensrechte, haftet ausschließlich der Nutzer selbst. Der Nutzer stellt Mataono GmbH von sämtlichen auf Zahlung gerichteten Ansprüchen anderer Unternehmen oder Dritter auf erstes Anfordern frei, die gegen Mataono GmbH wegen einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch ein Unternehmen geltend gemacht werden. Der Nutzer übernimmt auf erstes Anfordern alle Mataono GmbH entstehenden und angemessenen Kosten, die aus einer solchen Rechtsverletzung resultieren. Davon umfasst sind insbesondere die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Andere Ansprüche von Mataono GmbH gegen den Nutzer bleiben hiervon unberührt.

§ 14 Nutzungsrechte

(1) Die Mataono GmbH räumt dem Nutzer das Nutzungsrecht an der überlassenen Software für den jeweils vereinbarten Zeitraum ein.

(2) Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben bei der Mataono GmbH oder, wenn abweichend, beim jeweiligen Urheber.

(3) Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ergänzend Anwendung.

(4) Ohne schriftliche Genehmigung der Mataono GmbH ist der Nutzer nicht berechtigt, die Software über das hier und im Angebot beschriebene Ausmaß hinausgehend zu nutzen, Kopien der Dokumentation, der Original- Software oder der Sicherungskopie anzufertigen; die Software oder Dokumentation zu vermieten oder sonst gewerblich zu nutzen, wenn dies nicht ausdrücklich gestattet ist, zu unterlizenzieren oder in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen oder an Dritte weiterzugeben; die Software oder Dokumentation zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen. Dieses Verbot gilt unter anderem auch für das Übersetzen, Abwandeln und Weiterverwenden des Produktes in Teilen. Nach Ende der eingeräumten Nutzungsdauer darf die Software nicht länger betrieben oder genutzt werden. Die Bestimmungen des Urheberrechts finden auch hier ergänzende Anwendung.

§ 15 Urheber- und Reproduktionsrechte

(1) Bei allen vom Nutzer an die Mataono GmbH zur Be- und Verarbeitung übergebenen Materialien und Informationen garantiert der Nutzer, über entsprechende Rechte bzw. Nutzungsrechte zu verfügen.

(2) Der Nutzer stellt die Mataono GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter unter Einschluss der Kosten der Rechtsverteidigung frei, die diese in diesem Zusammenhang gegenüber der Mataono GmbH wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend machen.

§ 16 Verschwiegenheitsverpflichtung

Das Nutzerverhalten des Nutzers darf zum Zwecke der Optimierung des Systems sowie zur Sicherstellung und Prüfung der vertraglich vereinbarten Nutzungsbedingungen von der Mataono GmbH erhoben, gespeichert und ausgewertet werden. Dies betrifft zum Beispiel anonymisiert die Anzahl aktiver Nutzer und deren Anmeldezeiträume. Die so gewonnenen Daten unterliegen ebenfalls der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 17 Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu befolgen. Der Nutzer ist im Hinblick auf personenbezogene Daten die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Er darf bei der Benutzung der Software personenbezogene Daten nur in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbeständen erheben, verarbeiten und nutzen. Mataono GmbH gewährleistet für sämtliche im Zusammenhang mit der Plattform erfolgenden Datenverarbeitungsprozesse ein angemessenes Datenschutzniveau. Die Einzelheiten zu den hierbei erfolgenden Prozessen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen in der jeweils gültigen Fassung abrufbar auf www.mataono.com/datenschutz.

(2) Der Nutzer ist im Hinblick auf die Verarbeitung der übermittelten und ggf. lokal gespeicherten Personendaten Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Nutzer hat daher in eigener Verantwortung sicher zu stellen, dass sämtliche Anforderungen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollständig umgesetzt und aktuell gehalten werden, um den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. So ist insbesondere zu gewährleisten, dass (1) die gegenüber den Kunden und eigenen Mitarbeitern bestehenden Informationspflichten vollständig erfüllt werden, (2) das Hinzufügen von weiteren Kunden zu dem Nutzerprofil auf einer Rechtsgrundlage erfolgt und (3) die geltenden Löschfristen eingehalten werden.

(3) Zum Vertragsabschluss und zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung erhebt die Mataono GmbH persönliche Daten des Nutzers. Diese Daten werden von der Mataono GmbH ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet. Sie werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.

§ 18 Beauftragung Dritter

Die Mataono GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums seiner Dienste zu beauftragen. Dies betrifft insbesondere Hardware-Leistungen, wie Serverbereitstellung, deren Wartung und Leistungen von Rechenzentren. Darüber hinaus können einzelne Leistungen im Rahmen von Beratung, Schulung, Support und ähnliches durch Partner oder freie Mitarbeiter der Mataono GmbH erbracht werden, die ihrerseits zur Geheimhaltung und weiteren Bestimmungen dieses Vertrages verpflichtet sind.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser oder einbezogener Bedingungen oder Angebotsbestandteile unwirksam oder in Teilen unvollständig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung in ihrer Gültigkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung und dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesen Bedingungen und den Vereinbarungen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrages ist der Sitz der Mataono GmbH. Der Mataono GmbH bleibt vorbehalten, den Nutzer auch an dessen Geschäftssitz klageweise in Anspruch zu nehmen.